Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03):
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert
und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."
Die angewandten Heilungstechniken bieten Möglichkeiten für das persönliche
Wachstum für Körper, Geist und Seele und stellen keinen
Ersatz für eine medizinische, psychiatrische oder psychologische
Behandlung dar. Energetisches und mediales Heilen dient der
Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Es werden keine Heilbehandlungen im
Sinne des Heilpraktikergesetzes durchgeführt.
Falls du unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen
leidest, empfehle ich dir einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten deiner Wahl aufzusuchen.